Leistungen

Allgemeines Strafrecht 

Strafrechtliche Vorwürfe entstehen häufig aus unübersichtlichen Situationen, unklaren Verantwortlichkeiten oder zugespitzten Bewertungen durch Ermittlungsbehörden. Ob es um persönliche Vorwürfe oder um Verfahren im beruflichen Umfeld geht – der tatsächliche Kontext entscheidet häufig über den Ausgang des Verfahrens.

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln und Vollstreckungsfragen. Grundlage der Verteidigung ist stets eine sachliche Analyse der Beweis- und Verfahrenslage sowie eine realistische Einschätzung der rechtlichen Risiken.

Allgemeines Strafrecht

Auch im allgemeinen Strafrecht entscheidet häufig nicht der abstrakte Tatbestand, sondern die konkrete Situation, in der ein Vorwurf entstanden ist. Ich verteidige Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen:

Kapitalstrafsachen

Verfahren mit schwerwiegenden Tatvorwürfen erfordern eine frühe, konsequente und sorgfältige Verteidigung. Im Mittelpunkt stehen die Analyse der Beweismittel, die Rekonstruktion des tatsächlichen Geschehens und die Überprüfung der Ermittlungsarbeit.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gelten besondere gesetzliche Maßstäbe. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende und lege Wert auf eine angemessene, verhältnismäßige und zukunftsorientierte Verfahrensgestaltung.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafverfahren haben oft unmittelbare Auswirkungen auf Mobilität und berufliche Existenz. Ich verteidige insbesondere bei Vorwürfen wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs – einschließlich der begleitenden Führerschein- und Verwaltungsverfahren.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist durch hohe Strafandrohungen und komplexe Abgrenzungen geprägt. Die Verteidigung konzentriert sich auf Tatbeteiligung, Beweisfragen, Verfahrensfehler und die rechtliche Einordnung des Vorwurfs.

Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind regelmäßig mit erheblichen persönlichen Belastungen verbunden. Die Verteidigung erfolgt mit besonderer Sorgfalt, Diskretion und Sachlichkeit und orientiert sich strikt an der Beweislage und den verfahrensrechtlichen Anforderungen.

Verteidigung mit Augenmaß

Strafverteidigung bedeutet nicht Eskalation um jeden Preis, sondern klare Analyse, realistische Beratung und konsequente Wahrnehmung der Mandanteninteressen. Mandanten erhalten eine transparente Einschätzung der Situation, der Risiken und der möglichen Verteidigungsoptionen.

 

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig unternehmerische Entscheidungen, interne Organisationsstrukturen und die Auslegung komplexer Regelwerke. Strafrechtliche Vorwürfe entstehen dabei nicht selten dort, wo abstrakte Vorgaben auf betriebliche Realität treffen.

Meine wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung ist geprägt von langjährigen praktischen Erfahrungen mit der Entwicklung, Anwendung und Auslegung interner Regelwerke, Compliance-Systeme und Entscheidungsprozesse. Ich kenne diese Strukturen aus ihrer tatsächlichen Nutzung im Unternehmensalltag und weiß, wie Vorgaben unter Zeitdruck, Zuständigkeitsverteilungen und organisatorischen Rahmenbedingungen umgesetzt werden.

Diese Kenntnisse sind insbesondere in Verfahren von Bedeutung, in denen Organ- und Leitungspflichten, Vermögensverantwortung und Organisationsfragen im Mittelpunkt stehen. Typische Konstellationen betreffen Untreue- und Betrugsvorwürfe gegen Organ- und Leitungspersonen, Vorwürfe der Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen behaupteter Organisationsmängel.

Gerade in diesen Verfahren beruhen Ermittlungen häufig auf vereinfachten Annahmen über Entscheidungsabläufe, Kontrollmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten. Die tatsächlichen Prozesse, Delegationsstrukturen und Entscheidungswege sind für die rechtliche Bewertung jedoch regelmäßig entscheidend.

Die Verteidigung zielt daher auf eine sachliche, strukturierte und kontextbezogene Einordnung der Vorwürfe, die den organisatorischen und tatsächlichen Gesamtzusammenhang berücksichtigt – im Ermittlungsverfahren ebenso wie in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Criminal Compliance 

Compliance-Beratung dient der Erfüllung organisations-, aufsichts- und haftungsrelevanter Pflichten sowie der systematischen Steuerung rechtlicher Risiken. Maßgeblich ist eine angemessene, risikobasierte Ausgestaltung der Compliance-Strukturen unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Branche und Geschäftsmodell.

Die Compliance-Beratung umfasst insbesondere:

Rechtliche Risikoanalyse

Identifikation und Bewertung compliance-relevanter Risiken unter Berücksichtigung von Geschäftsprozessen, Organisationsstruktur und regulatorischem Umfeld.

Ableitung und Implementierung von Steuerungs- und Gegenmaßnahmen

Entwicklung geeigneter organisatorischer, prozessualer und rechtlicher Maßnahmen zur Risikominimierung und zur Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten.

Aufbau und Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen (CMS)

Unterstützung bei der Implementierung und Fortentwicklung der wesentlichen CMS-Bausteine (u. a. Risikoanalyse, Richtlinien, Kontrollen, Dokumentation, Überwachung), angepasst an mittelständische und größere Unternehmen.

Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

Konzeption und Durchführung zielgerichteter Schulungen für Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die Unterstützung bei der Abstimmung compliance-relevanter Maßnahmen mit den betrieblichen Stakeholdern.

Hinweisgebersysteme / externe Meldestelle

Unterstützung bei der Einrichtung und rechtssicheren Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie Wahrnehmung der Aufgaben einer externen Meldestelle (Ombudsstelle).

Interne Untersuchungen und Sachverhaltsaufklärung

Die Compliance-Beratung umfasst – anlassbezogen – auch die Unterstützung bei der Aufklärung interner Sachverhalte und möglicher Regelverstöße. Ziel ist eine strukturierte, rechtssichere und nachvollziehbare Ermittlung und Bewertung von Verdachtsfällen unter Berücksichtigung der maßgeblichen arbeits-, datenschutz- und strafrechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Unterstützung umfasst insbesondere folgende Leistungsbestandteile:

  • Sachverhaltsaufklärung und Untersuchungskonzeption
    Strukturierte Aufarbeitung von Hinweisen und Verdachtsfällen sowie Entwicklung eines auf den Einzelfall abgestimmten Untersuchungsansatzes.
  • Durchführung interner Untersuchungen
    Unterstützung bei der Planung und Durchführung interner Untersuchungsmaßnahmen, insbesondere Auswertung von Unterlagen, Durchführung und rechtliche Begleitung von Interviews sowie fortlaufende rechtliche Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse.
  • Dokumentation und rechtliche Einordnung
    Nachvollziehbare Dokumentation der Untersuchungsschritte und rechtliche Bewertung der Ergebnisse als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und etwaige Folgemaßnahmen.
  • Schnittstelle zu externen Stellen
    Begleitung bei der Kommunikation mit Behörden, externen Beratern und sonstigen Beteiligten sowie Unterstützung bei der Koordination weiterer erforderlicher Maßnahmen.

Organisationsform und Mehrwert

Die externe Wahrnehmung von Compliance-Funktionen ermöglicht eine unabhängige, konfliktfreie und wirtschaftlich effiziente Aufgabenwahrnehmung gegenüber internen Lösungen.

Praxisbezug

Die Beratung stützt sich auf langjährige Erfahrungen in der unternehmensinternen Rechts- und Compliance-Arbeit in regulierten Unternehmensumfeldern, insbesondere in der Immobilienwirtschaft. Die Kenntnis interner Entscheidungs- und Prozessstrukturen bildet die Grundlage für eine praxisgerechte, revisions- und haftungsfeste Ausgestaltung der Compliance-Maßnahmen.

 

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