Kosten

Eine transparente und nachvollziehbare Vergütung ist Bestandteil einer vertrauensvollen Mandatsbeziehung. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsgebiet, dem Umfang der Tätigkeit und den Besonderheiten des Einzelfalls.

Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Die Vergütung in Straf- und Wirtschaftsstrafverfahren erfolgt in der Regel auf Stundensatzbasis im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung.

Üblicherweise wird zunächst eine pauschale Vergütung für die Akteneinsicht und die erste rechtliche Einordnung vereinbart. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die weitere Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Dieses Vorgehen ermöglicht eine realistische Einschätzung des Verfahrens und eine an den konkreten Erfordernissen orientierte Verteidigung.

Compliance-Beratung

Compliance-Beratungen erfolgen ebenfalls auf Aufwandsbasis im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung. Der zeitliche Umfang richtet sich nach Zielsetzung, Unternehmensgröße, Risikoprofil und dem gewünschten Leistungsumfang.

Auch hier steht eine flexible, bedarfsgerechte Gestaltung im Vordergrund.

Zivilrechtliche Angelegenheiten (Miet- und Verkehrsrecht)

In zivilrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Mietrecht und im Verkehrsrecht, erfolgt die Vergütung regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Mandate aus Rechtsschutzversicherungen können in diesem Rahmen regelmäßig übernommen werden.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Im Wohnungseigentumsrecht kann – abhängig vom Umfang und der Art des Mandats – eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, insbesondere bei umfangreichen oder beratungsintensiven Tätigkeiten.

Jagd- und Waffenrecht

Beratungen und Vertretungen im Jagd- und Waffenrecht berechne ich nach Aufwand auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. 

Persönliche Abstimmung

Die Vergütung wird vor Mandatsübernahme transparent erläutert und gemeinsam abgestimmt. Ziel ist eine faire, nachvollziehbare und praktikable Lösung, die dem Umfang und der Bedeutung der Sache entspricht.

Sprechen Sie mich gerne an – wir finden eine passende Lösung.

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